{"id":295,"date":"2014-04-11T08:23:03","date_gmt":"2014-04-11T08:23:03","guid":{"rendered":"http:\/\/healthbionic.de\/?page_id=295"},"modified":"2014-06-06T10:18:38","modified_gmt":"2014-06-06T10:18:38","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/healthbionic.de\/?page_id=295","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"p3\">\u00a7 1 Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p class=\"p3\">Der Verein f\u00fchrt den Namen<\/p>\n<p class=\"p3\"><strong>beeionic e.V.<\/strong><\/p>\n<p class=\"p3\"><strong>Mensch hilft Biene &#8211; Biene hilft Mensch<\/strong><\/p>\n<p class=\"p7\">Er hat seinen Sitz in 94086 Bad Griesbach im Rottal, Postberg 20 und ist im Vereinsregister unter der Nummer VR 200558 eingetragen.<\/p>\n<p class=\"p5\">Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h3>\n<p class=\"p8\">die Arterhaltung und F\u00f6rderung des Biens.<\/p>\n<p class=\"p8\">die Erforschung und Weiterentwicklung wesensgem\u00e4\u00dfer Zucht- und Haltungsformen der Honigbiene. Die dabei angewandten Methoden gr\u00fcnden sich auf die aktuellen naturwissenschaftlichen Forschungsergebnisse, die Erfahrungen der Imker und auf die von Dr. Rudolf Steiner gegebene anthroposophische Geisteswissenschaft und anderen Bienenforschern.<\/p>\n<p class=\"p8\">der Lebensraum des Bienenvolkes soll gesch\u00fctzt und verbessert werden. Vielseitige \u00fcber das ganze Jahr hin bl\u00fchende Pflanzengesellschaften sind die notwendige Lebensgrundlage f\u00fcr Honig- und Wildbienen, Hummeln, Schmetterlinge und andere Insekten.<\/p>\n<p class=\"p8\">die F\u00f6rderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Best\u00e4ubung der Wild- und Kulturpflanzen.<\/p>\n<p class=\"p8\">die wesensgem\u00e4\u00dfe Bienenhaltung dient der Erzeugung von Honig, Wachs, Propolis und anderen Produkten und Dienstleistungen aus dem Bienenvolk in bester biologischer Qualita<span class=\"s1\">\u0308<\/span>t. Fu<span class=\"s1\">\u0308<\/span>r ihre Gewinnung und Verarbeitung werden beeionische, qualit\u00e4tsschonende Verfahren gesucht, um ihren Wert als Nahrungs- und Heilmittel zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p class=\"p8\">die Entwicklung, die Beratung, die Ausbildung und die Weiterbildung in der wesensgem\u00e4\u00dfer Bienenhaltung, das Herantragen der Kenntnisse an die O<span class=\"s1\">\u0308<\/span>ffentlichkeit, Schulen, landwirtschaftliche Betriebe, Imkereien und Einrichtungen der Gesundheitsf\u00f6rderung des Menschen.<\/p>\n<h3 class=\"p8\">\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<p class=\"p9\">Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51 ff AO). Er ist selbstlos t\u00e4tig im Bereich von Forschung, Entwicklung und Lehre. Eigenwirtschaftliche Zwecke d\u00fcrfen nicht angestrebt werden.<\/p>\n<h3 class=\"p3\">\u00a7 4 Mittelverwendung<\/h3>\n<p class=\"p7\">Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p class=\"p7\">Die Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit eine j\u00e4hrliche pauschale Entsch\u00e4digung bekommen, \u00fcber deren H\u00f6he entscheidet die Mitgliedsversammlung.<\/p>\n<h3 class=\"p3\">\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/h3>\n<p class=\"p7\">Vereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bed\u00fcrfen der Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Vollj\u00e4hrigkeit.<\/p>\n<p class=\"p7\">\u00dcber einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen. Die Ablehnung ist nicht anfechtbar.<\/p>\n<p class=\"p7\">Der aktuelle Jahresmitgliedsbeitrag betr\u00e4gt \u20ac 25,00.<\/p>\n<h3 class=\"p3\">\u00a7 6Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n<p class=\"p7\">Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und dessen Leistungen in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p class=\"p7\">Die Mitglieder sind verpflichtet, die festgesetzten Beitr\u00e4ge termingerecht zu leisten. Sie haben f\u00fcr die Erreichung des Satzungszweckes (\u00a7 2) zu wirken und sind an die satzungsgem\u00e4\u00dfen Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane gebunden.<\/p>\n<p class=\"p7\">W\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres eintretende Mitglieder haben den vollen Jahresbeitrag zu zahlen.<\/p>\n<h3 class=\"p3\">\u00a7 7 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p class=\"p5\">Die Mitgliedschaft endet durch:<\/p>\n<p class=\"p5\">a) Tod<\/p>\n<p class=\"p5\">b) Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit bei juristischen Personen<\/p>\n<p class=\"p5\">c) Austritt<\/p>\n<p class=\"p3\">\u00a0\u00a0 Der Austritt ist schriftlich unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von<\/p>\n<p class=\"p3\">\u00a0\u00a0 drei Monaten zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres dem ersten oder zweiten<\/p>\n<p class=\"p3\">\u00a0\u00a0 Vorsitzenden zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p class=\"p5\">d) Ausschluss<\/p>\n<p class=\"p3\">\u00a0 \u00a0 Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden,<\/p>\n<p class=\"p3\">\u00a0\u00a0 wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder Satzungs-<\/p>\n<p class=\"p3\">\u00a0\u00a0 inhalte versto\u00dfen hat. Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss<\/p>\n<p class=\"p3\">\u00a0 \u00a0 ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der<\/p>\n<p class=\"p3\">\u00a0\u00a0 Zahlung des Mitgliedsbeitrags in R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<p class=\"p7\">\u00a0\u00a0 Von der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung von Seiten des Vorstands Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu \u00e4u\u00dfern. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem\u00a0 auszuschlie\u00dfenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu machen. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Beschlusses ruhen die Rechte des Mitglieds.<\/p>\n<p class=\"p11\">Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung dar\u00fcber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht erlassen. Wird die Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschlie\u00dfungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/p>\n<p class=\"p12\">Der von den Mitgliedern zu entrichtende Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Geleistete Beitr\u00e4ge k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckgefordert werden.<\/p>\n<h3 class=\"p3\">\u00a7 8 Vorstand<\/h3>\n<p class=\"p7\">Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassier.<\/p>\n<p class=\"p7\">Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung durch diese Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben z\u00e4hlen insbesondere die<\/p>\n<p class=\"p3\">Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie die Aufstellung der Tagesordnung.<\/p>\n<p class=\"p3\">Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p class=\"p3\">Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplanes, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung<\/p>\n<p class=\"p3\">Beschlussfassung \u00fcber Aufnahmeantr\u00e4ge, Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern<\/p>\n<p class=\"p7\">Der Vorstand tagt nach Bedarf auf Einladung des 1. Vorsitzenden und fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt und bleibt bis zu Neuwahlen im Amt. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p class=\"p7\">Gesetzliche Vertreter des Vereins (\u00a7 26 BGB) sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende; beide sind einzeln vertretungsberechtigt. Grundst\u00fccke k\u00f6nnen jedoch nur aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung gekauft, ver\u00e4u\u00dfert oder belastet werden. Im Innenverh\u00e4ltnis ist der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt.<\/p>\n<h3 class=\"p3\">\u00a7 9Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p class=\"p5\">Die Mitgliederversammlung ist zu berufen:<\/p>\n<p class=\"p3\">wenn es das Interesse des Vereins erfordert,\u00a0 jedoch mindestens j\u00e4hrlich einmal, m\u00f6glichst 6 Monate nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres.<\/p>\n<p class=\"p2\">Die Einberufung ist vom 1. Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung sp\u00e4testens eine Woche vor dem Versammlungstag vorzunehmen. Die Frist beginnt mit dem Tage der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift. Beschlussf\u00e4hig ist jede satzungsgem\u00e4\u00df berufene Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p class=\"p7\">Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 1\/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt. \u00a0Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen schriftlich, sp\u00e4testens drei Tage vor dem Versammlungstermin beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein. Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber die Behandlung der Antr\u00e4ge mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p class=\"p2\">Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Satzungs\u00e4nderungen und Beschl\u00fcsse \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung bed\u00fcrfen einer \u00be-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen an. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen.<\/p>\n<p class=\"p7\">Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn dies von einem Viertel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beantragt wird.<\/p>\n<p class=\"p7\">\u00dcber die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Schriftf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p class=\"p5\">Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n<p class=\"p3\">Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, des Kassenberichts und des Berichts der Rechnungspr\u00fcfer<\/p>\n<p class=\"p3\">Entlastung des Vorstands<\/p>\n<p class=\"p3\">Behandlung der eingereichten Antr\u00e4ge<\/p>\n<p class=\"p3\">Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p class=\"p3\">Entscheidung \u00fcber die Ausschlie\u00dfung von Mitgliedern<\/p>\n<p class=\"p3\">Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p class=\"p3\">Wahl des Vorstands und des Kassenpr\u00fcfers<\/p>\n<h3 class=\"p3\">\u00a7 10 Kassenpr\u00fcfer<\/h3>\n<p class=\"p7\">Der von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte\u00a0 Kassenpr\u00fcfer \u00fcberwacht die Kassengesch\u00e4fte des Vereins. Eine \u00dcberpr\u00fcfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen; \u00fcber das Ergebnis ist in der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p class=\"p7\">Die Amtsdauer des Kassenpr\u00fcfers betr\u00e4gt 4 Jahre. Er bleibt bis zu Neuwahlen im Amt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<h3 class=\"p3\">\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p class=\"p7\">Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Die Liquidation erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung zu bestellende Liquidatoren.<\/p>\n<p class=\"p7\">Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall des gemeinn\u00fctzigen Zwecks f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Gemeinde Haarbach. Diese hat es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des \u00a7 2 dieser Satzung zu verwenden.<\/p>\n<p class=\"p7\">Vorstehende Satzung wurde am 07. Juli 2013 in Bad Griesbach im Rottal von den Gr\u00fcndungsmitgliedern beschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen beeionic e.V. Mensch hilft Biene &#8211; Biene hilft Mensch Er hat seinen Sitz in 94086 Bad Griesbach im Rottal, Postberg 20 und ist im Vereinsregister unter der Nummer VR 200558 eingetragen. 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